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Budget
Ist es möglich, die dem Träger insgesamt zur Verfügung stehende Fördersumme (Budget) vollständig beim Bildungsministerium abzurufen und gleichwohl auch Mittel für bauliche Maßnahmen bei der Investitionsbank zu beantragen?
Jeder Träger kann bereits im Verfahren zu Nr. 3 a) der
Förderrichtlinie das ihm zustehende Budget zu 100 % abrufen. Für den Teil, den
der Träger von seinem Budget für den Sachmittelbedarf gem. Nr. 3 a) der
Richtlinie abruft, kann er aber nicht zugleich einen Antrag bei der IB.SH in
Bezug auf Maßnahmen gem. Nr. 3 b) stellen. Daher sollte der Träger eine
Einschätzung vornehmen, welche Mittel er voraussichtlich bis zum 31.12.2020 zum
Erwerb von Sachmitteln benötigt und auch nur Mittel in diesem Umfang beim Bildungsministerium beantragen.
Soweit die vom Träger beantragten Mittel für den Erwerb von
Sachmitteln nicht vollständig bis zum 31.12.2020 verausgabt worden sein
sollten, kann er auch für diese Restmittel bis zum 28. 01.2020 einen Antrag bei
der IB.SH stellen bzw. seinen Antrag ergänzen. Es muss dann aus dem Antrag an
die IB.SH hervorgehen, in welchem Umfange der Träger bereits den ihm im Rahmen
des Budgets zur Verfügung stehenden Betrag für Sachmittel gem. Nr. 3 a) der
Richtlinie ausgezahlt bekommen , diesen aber im Ergebnis nicht verausgabt
hat. Außerdem hat der Träger zeitgleich den Verwendungsnachweis beim
Bildungsministerium einzureichen und darin auch darzulegen, ob er und in
welchem Umfange er einen Antrag bei der IB.SH für noch nicht verbrauchte Mittel
gestellt hat.
Die nicht verbrauchten Mittel gem. Nr. 3 a) sind gem. Nr.
9.1 der Richtlinie vom Bildungsministerium zurückzufordern. Sie dürfen
nicht einbehalten und mit etwaigen Zuwendungen gem. Nr. 3 a) verrechnet werden.
Dies stünde nicht mit Nr. 8.3 der Richtlinie im Einklang, wonach bewilligte
Mittel nur zur Begleichung bereits fälliger Rechnungen anteilig zur Zahlung
angewiesen werden dürfen.
Eintragen der Fördersumme
Warum wird auf dem Antragsformular im Online-Verfahren eine Fördersumme von „0 €“ angezeigt, obwohl dem Träger nach der Berechnungsformel gemäß der Förderrichtlinie ein Budget zur Verfügung stehen müsste?
Das Formular ist auf "0"- Euro vor eingestellt. Die "0" ist durch den Betrag zu ersetzen, den der Träger für den Erwerb von Sachmitteln zugewendet bekommen möchte, höchstens der sich aus der Anlage zur Förderrichtlinie für den Träger ergebende Betrag (Budget).