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Budget
Ist es möglich, die dem Träger insgesamt zur Verfügung stehende Fördersumme (Budget) vollständig beim Bildungsministerium abzurufen und gleichwohl auch Mittel für bauliche Maßnahmen bei der Investitionsbank zu beantragen?
Ja, das ist möglich.
Grundsätzlich steht den Schulträgern für Anträge bei der
IB.SH nach Nr. 3 b) der Richtlinie die Differenz zwischen dem Gesamtbudget und
der bereits im Verfahren gem. Nr. 3 a) abgerufenen Summe zu. Hat der
Schulträger seinen für Nr. 3 a) abgerufenen Betrag nicht vollständig verwenden
können, war das Verfahren bisher so angelegt, dass er den überschüssigen Betrag
im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises an das MBWK zurück zu erstatten
hat, das MBWK hierüber die IB.SH informiert und der Betrag in dem Verfahren
gem. Nr. 3 b) berücksichtigt und nach den dortigen Regelungen an den Träger
ausgezahlt werden kann.
Um den mit den Hin- und Herüberweisungen verbundenen Aufwand
zu reduzieren, wird zukünftig wie folgt verfahren:
Stellt ein Schulträger bei der Investitionsbank einen Antrag
nach Nr. 3 b) der Richtlinie, dessen Summe über den oben beschriebenen
Differenzbetrag hinaus geht, gibt die Investitionsbank eine entsprechende
Meldung an das Bildungsministerium. Dort wird geklärt, ob der Differenzbetrag
vom Träger tatsächlich nicht verwendet wurde. Das Ergebnis wird der
Investitionsbank übermittelt. Die Mittel, die nicht für Sachmittel nach Nr. 3
a) der Richtlinie verwendet wurden, muss der Schulträger nicht zurückzahlen,
soweit er eine Zuwendung nach Nr. 3 b) der Richtlinie in dieser Höhe erhält.
Ein Rückforderungsbescheid wird unter diesem Vorbehalt zurückgestellt. Es
erfolgt somit eine Verrechnung der nach Nr. 3 a) zu viel gezahlten Beträge mit
den Mitteln der weiteren Zuwendung nach Nr. 3 b) der Richtlinie.
Eintragen der Fördersumme
Warum wird auf dem Antragsformular im Online-Verfahren eine Fördersumme von „0 €“ angezeigt, obwohl dem Träger nach der Berechnungsformel gemäß der Förderrichtlinie ein Budget zur Verfügung stehen müsste?
Das Formular ist auf "0"- Euro vor eingestellt. Die "0" ist durch den Betrag zu ersetzen, den der Träger für den Erwerb von Sachmitteln zugewendet bekommen möchte, höchstens der sich aus der Anlage zur Förderrichtlinie für den Träger ergebende Betrag (Budget).