Beiträge :: Kategorie @Anträge
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Antragsfristen
Welche Fristen sind für die Antragstellung zu beachten und wie sind die Anträge einzureichen?
Anträge zu Fördergegenständen gemäß Nr. 3 a) sind bis zum 15. November 2020 an das MBWK zu richten. Zur Fristwahrung reicht die Antragstellung über das Online-Portal „dpakt.schleswig-holstein.de“. Der Eingang des Antrags in der Papierfassung mit der Unterschrift des Zeichnungsberechtigten – der dem MBWK auch nach dem 15. November zugehen kann - ist Voraussetzung für die Anweisung des Förderbetrages an den Zuwendungsempfänger.
Anträge zu den Fördergegenständen gemäß Nr. 3 b) sind bis
zum 28. Februar 2021 an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
zu richten. Die für die Antragstellung zu nutzenden Formulare finden Sie auf
der Homepage der IB.SH.
Antragszugang
Sind die Anträge auch über das ORTS-Ticketsystem beim MBWK zu stellen?
Antwort:
Nein. Eine Antragstellung ist online nur über das Online-Portal möglich und auch erforderlich (siehe dazu auch den weiteren Beitrag in der Kategorie "Anträge").