Beiträge :: Kategorie @Mittelverausgabung
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Fristverlängerung
Die Frist für die Verausgabung der Mittel wird vom
31.12.2020 auf den 28.02.2021 verschoben. Dem entsprechend verschiebt sich die
Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises auf den 31.03.2021.
Außerdem wird die Frist für die Antragstellung wegen der
baulichen Maßnahmen bei der IB.SH bis zum 28.02.2021 verlängert.
Es bedarf keiner Anträge zur Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Das MBWK als Bewilligungsbehörde wird die nach dem 31.12.2020 beglichenen Rechnungsposten bei der Prüfung des Verwendungsnachweises akzeptieren, soweit alle anderen Voraussetzungen gegeben sind und die Zahlung vor dem 28.02.2021 erfolgt ist.
Tags → @Förderrichtlinie, → @Mittelverausgabung, → #Verwendungsnachweis, → #IB.SH, → #Bewilligungszeitraum.
Stand 09.12.2020 17:23:28 [631] → PermaLink