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Container
Sind Container, die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unter SARS-CoV-2-Bedingungen benötigt werden, anzumieten oder zu erwerben, um die Förderbedingungen zu erfüllen?
Antwort:
Wie aus Nr. 3 b) ersichtlich, ist
die „(vorübergehende) Bereitstellung von Containern“ unter den dort genannten
Voraussetzungen förderfähig. Durch den Zusatz „vorübergehend“ wird deutlich,
dass die Maßnahme nicht dauerhaft ausgestaltet werden kann. Die Nutzungsdauer
wird entweder durch die SARS-CoV-2-Bedingungen oder jedenfalls durch den
Bewilligungszeitraum begrenzt. Insofern ist ein Miete eine sachgerechte Lösung.
Auch dann ist der Antrag nach Nr. 3 b) bei der IBSH zu stellen. Soweit der
Träger sich für den Erwerb eines Containers entscheidet, ist auch das
grundsätzlich förderfähig. Ob eine weitere Nutzung des erworbenen Containers
durch den Schulträger nach einem eventuellen Ende der Pandemie bzw. spätestens
nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bis zum Ende der Zweckbindungsfrist ohne
eine anteilige Rückzahlung der Förderung möglich sein wird, hängt u.a. von dem
dann vorgesehenen Nutzungszweck ab. Bei einer Veräußerung durch den Schulträger
wäre der Verkaufspreis an das Land abzuführen.