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Verwendungsnachweis
Das Formular für den Verwendungsnachweis ist inzwischen über
das Online-Portal abrufbar.
Die zugangsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
können auf der Seite „Anträge Hygieneprogramm“ den gelb unterlegten Button
„Eingereichte Förderanträge“ anklicken. Auf der dann aufgehenden Seite wird das
Formular sichtbar.
Fristverlängerung
Die Frist für die Verausgabung der Mittel wird vom
31.12.2020 auf den 28.02.2021 verschoben. Dem entsprechend verschiebt sich die
Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises auf den 31.03.2021.
Außerdem wird die Frist für die Antragstellung wegen der
baulichen Maßnahmen bei der IB.SH bis zum 28.02.2021 verlängert.
Es bedarf keiner Anträge zur Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Das MBWK als Bewilligungsbehörde wird die nach dem 31.12.2020 beglichenen Rechnungsposten bei der Prüfung des Verwendungsnachweises akzeptieren, soweit alle anderen Voraussetzungen gegeben sind und die Zahlung vor dem 28.02.2021 erfolgt ist.
Angaben im Sachbericht
Was muss im Sachbericht des Verwendungsnachweises angegeben werden?
Im Vordruck des Verwendungsnachweises finden Sie unter der
Überschrift „Sachbericht“ eine kursiv gedruckte Aufzählung der im Sachbericht
anzugebenden Punkte.
Sie können für die erforderlichen Angaben auch die im
Online-Portal abrufbare Anlage nutzen und ggf. im Vordruck auf die ausgefüllte
Anlage verweisen.
Auftragsvergabe
In der Anlage zum Sachbericht wird zu der Angabe „Tag der Auftragsvergabe“ auf eine Fußnote verwiesen, in der es heißt:“
Auftragsvergaben vor dem 27.04.2020 bedürfen einer Begründung, warum es zu
einem späteren Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages gekommen ist.“
Warum bedarf es in diesem Fall einer Begründung? Was genau ist zu begründen?
Die Richtlinie gibt in Nr. 4.2 Satz 3 vor, dass eine
Beschaffungsmaßnahme nur dann förderfähig ist, wenn der Gegenstand nach dem 26.
April 2020 erworben worden ist. Wurde der Auftrag vor dem 27. April 2020 erteilt bzw. bei dem Lieferanten bestellt, ist dem
ersten Anschein nach der Lieferungs – und Leistungsvertrag außerhalb des
Förderzeitraums geschlossen worden. Im Einzelfall kann der Vertragsschluss aber
– z.B. durch eine spätere Auftragsbestätigung - nach dem 26. April 2020 zustande
gekommen sein. In diesen Fällen bedarf es entweder im Sachbericht selbst oder in
der Anlage ergänzender Ausführungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.